Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen. Ohne Gewähr.
Abschlussvollmacht
Vollmacht für eine andere Person, in deren Namen einen Vertrag (z.B. Immobilienkauf) abzuschließen.
Abschreibungen (AfA)
Wertverlust von Wirtschaftsgütern (z.B. Maschinen, Gebäude), die steuermindernd als Abschreibung für Abnutzung geltend gemacht werden können.
Annuitätendarlehen
Der Darlehensnehmer bezahlt für die Dauer der Zinsfestschreibung einen gleich bleibend hohen Jahresbetrag. Dieser dient zunächst zur Abdeckung der Zinsen. Mit zunehmender Tilgung verringert sich dieser Zinsanteil, während sich der Tilgungsanteil entsprechend erhöht. Für eine Baufinanzierung die am meisten verwendete Darlehensform.
Anschlussgebühren
Kosten für die Anschlüsse an Strom, Wasser, Abwasser, Gas, Telefon, usw.
Arbeitgeberdarlehen
Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer ein Darlehen, (meist mit sehr günstigem Zinssatz) zum Erwerb bzw. zur Finanzierung von Wohnungseigentum.
Auflassung
Einigung über die Eigentumsübertragung einer Immobilie zwischen Verkäufer und Käufer vor einem Notar. Ist rechtlich zu trennen von dem schuldrechtlichen Grundstückskaufvertrag. Wird jedoch in der Regel mit diesem in einer Urkunde verbunden.
Auflassungsvormerkung
Wird in der Regel zur Absicherung des Käufers bei Immobilienkaufverträgen vereinbart. Sie wird in der 2. Abteilung des Grundbuchs eingetragen und sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung (auch bei einer ev. Zwangsvollstreckung). Die Kaufpreisauszahlung kann von der Eintragung einer Auflassungsvormerkung abhängig gemacht werden.
Ausbauhaus
Ein bis zum Rohbau (inkl. Dach und Fenster) fertig gestelltes Haus. Der gesamte Innenausbau kann in Eigenleistung erbracht werden. Dadurch können Lohnkosten in erheblichem Umfang eingespart werden.
Baubeschreibung
Leistungsbeschreibung eines geplanten Bauwerkes über die bauliche Beschaffen-heit, die Materialien und die Ausstattung. Sie ist Bestandteil eines Kaufvertrages und wird auch notariell beurkundet.
Bauherren-Haftpflichtversicherung
Sie deckt alle Schadensersatzansprüche ab, für die ein Bauherr haftbar gemacht werden kann, z.B. schlecht gesicherte Baustellen usw.
Baulast
Freiwillige Verpflichtung eines Grundstückeigentümers mit der die Bebauung bzw. der Wert eines Grundstücks eingeschränkt werden kann. Sie wird im Baulastenverzeichnis der Baubehörde eingetragen. Es empfiehlt sich, dieses Baulastenverzeichnis vor dem Erwerb einer Immobilie grundsätzlich einzusehen.
Baunebenkosten
Sie bestehen aus Architekten- und Statikerhonorar, Kosten für die Baugenehmigung und die Finanzierung.
Bauvoranfrage
Möglichkeit, bei der Baubehörde Auskunft über ein geplantes Bauvorhaben zu erhalten. Dient der Klärung ev. planungsrechtlicher Fragen.
Bauwesenversichung
Sie deckt Schäden ab, die während der Bauphase entstehen können, wie z.B. durch Sturm, starke Regenfälle usw.
Bebauungsplan
Er enthält rechtsverbindliche Vorschriften über die Bebauung. Er wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen und muss öffentlich ausgelegt werden.
Beleihungswert
Er bezeichnet den Wert einer Immobilie, der als Sicherheit für die Gewährung eines Darlehens dient.
Bereitstellungszinsen
Können anfallen, wenn Gelder von einem Kreditinstitut ab einem gewissen Zeitpunkt nicht in Anspruch genommen werden, z.B. durch Bauverzögerungen.
Bodenrichtwert
Er dient als Anhaltspunkt für den Wert eines Grundstückes und wird jährlich von einem Gutachterausschuss ermittelt.
Dienstbarkeit
Dienstbarkeiten bezeichnen verschiedene Rechte, die den jeweiligen Grundstückseigentümer zugunsten des Rechtsinhabers zu einer Duldung oder Unterlassung verpflichten. Sie werden in die II. Abteilung des Grundbuches eingetragen. Man unterscheidet zwischen Grunddienstbarkeit, Nießbrauch, beschränkter persönlicher Dienstbarkeit, Wohn- und Nutzungsrecht.
Disagio
Darunter versteht man den Differenzbetrag zwischen dem Nennwert eines Darlehens und der tatsächlich niedrigeren Auszahlung.
Effektiver Jahreszins
Bezeichnet die Gesamtbelastung eines Darlehens pro Jahr im Prozentsatz. In die Berechnung werden der Zinssatz sowie bestimmte Nebenkosten des Darlehens mit einbezogen. In der Werbung für Kredite ist der effektive Jahreszins anzugeben.
Eigentümerversammlung
Sie wird einmal im Jahr vom Verwalter schriftlich einberufen. Hier werden Beschlüsse, das Wohnungseigentum betreffend, gefasst. Jeder Eigentümer hat nur eine Stimme, unabhängig von der Wohnungsgröße oder der Anzahl seiner Wohnungen. Es können jedoch auch andere Regelungen durch die Teilungserklärung getroffen werden. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten sind. Es ist ein Protokoll der Versammlung anzufertigen.
Einheitswert
Hierunter versteht man den Steuerwert eines Grundstückes, der vom Finanzamt fest-gestellt wird. Er ist maßgebend für die Grundsteuer, Vermögenssteuer, Schenkungs- und Erbschaftssteuer.
Enteignung
Ist die teilweise oder vollständige Entziehung von Eigentum. Sie ist ausschließlich nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig und darf nur aufgrund eines Gesetzes erfolgen. Sie ist zu entschädigen.
Erbbaurecht
Erklärt ein veräußerliches oder vererbliches Recht ein fremdes Grundstück zu bebauen. Es wird durch einen Vertrag zwischen Grundstückseigentümer und dem Erb-bauberechtigten geschlossen und wird im Grundbuch vermerkt. Es ist zeitlich befristet, z.B. 99 Jahre. Der Grundstückseigentümer hat dann den Erbbauberechtigten für das Gebäude zu entschädigen. Für das Erbbaurecht ist der so genannte Erbbauzins an den Grundstückeigentümer zu entrichten.
Erschließung
Die notwendigen Maßnahmen, um Grundstücke bebauen zu können, z.B. Bau von Straßen, Kanalisation, Versorgung mit Wasser, Elektrizität usw.
Erschließungskosten
Die von Grundstückseigentümer zu zahlenden Beiträge, mit der die Kosten für die Erschließung gedeckt werden. Die Höhe der Erschließungskosten richtet sich nach der Grundstückgröße.
Ertragswert
Der Wert, den ein Gebäude durch seine dauernd erzielbare Miete besitzt. Er errechnet sich aus der Jahresrohmiete, abzüglich der Bewirtschaftungskosten, mit einem Faktor multipliziert. Er besitzt insbesondere bei der Beleihung große Bedeutung.
Finanzierungskosten
Die Kosten, die bei der Inanspruchnahme eines Darlehens entstehen, z.B. Disagio, Bereitstellungszinsen, Notar- und Grundbuchkosten für die Eintragung einer Grundschuld, Honorar oder Provision für Finanzierungsberater.
Finanzierungsunterlagen
Die Unterlagen, die ein Kreditinstitut für die Finanzierung benötigt. Haus: Baupläne, Wohnflächenberechnung, Berechnung des umbauten Raumes, Lageplan, aktueller Grundbuchauszug, Gebäudeversicherungsschein, Bilder vom Haus. Eigentumswohnung: wie vorher, zusätzlich: Teilungserklärung, Wohngeldabrechnung, Protokoll der Eigentümerversammlung.
Freistellungserklärung
Bei Neubauvorhaben durch einen Bauträger sichert sich dessen Bank durch eine Grundschuld für das gesamte Grundstück. Der Käufer muss jedoch schon in der Bauphase Zahlungen leisten. Zu dessen Schutz ist vorgeschrieben, dass vor Bezahlung die Freistellung der vorherigen Belastungen erfolgen muss. In der Feistellungserklärung wird bestätigt, dass mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises jeglicher Anspruch der Bank des Bauträgers erlischt. Es ist dann darauf zu achten, dass die Grundschuld des Bauträgers gelöscht wird.
Gemeinschaftseigentum
Sind Grundstück und Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum stehen z. B. Aufzug, Treppenhaus.
Geschossflächenzahl
Gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche insgesamt je Quadratmeter Grundstück zulässig sind.
Gewährleistung
Erfüllung vertraglicher Pflichten. Werden diese Pflichten nicht oder mangelhaft erfüllt, liegen Sachmängel vor, hat man bestimmte Rechte, z.B. Nachbesserung, Minderung des Kaufpreises, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag. In der Bauwirtschaft wird die VOB (Verdingungsverordnung für Bauleistungen) für die Gewährleistung zugrunde gelegt. Dabei ist festgelegt, bei welchen Sachverhalten welche Ansprüche bestehen. Die Gewährleistung kann nur innerhalb der Gewährleistungsfrist, nach VOB 5 Jahre, geltend gemacht werden.
Grundbuchauszug
Abschrift aller zu einem Grundstück bestehenden Grundbucheintragungen. Er dient beim Immobilienkauf zur Überprüfung von Grundstücksgröße, Eigentumsverhältnissen, Eintragungen in Abteilung II, Höhe der Grundpfandrechte.
Grunderwerbssteuer
Wird mit Abschluss eines Immobilienkaufvertrages vom Finanzamt erhoben und beträgt z.Z. 3,5% des Kaufpreises. Sie ist eine reine Verkehrssteuer.
Grundflächenzahl
Gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche eines Gebäudes je Quadratmeter Grundstücksfläche bebaut werden dürfen.
Grundschuld
Kann als Brief- oder als Buchgrundschuld bestellt werden. Im Gegensatz zur Hypothek kennt sie keine Bindung an eine persönliche Forderung und stellt eine unbedingte Zahlungsverpflichtung dar. Nach dem Gesetz, setzt sie eine Forderung nicht voraus, dient aber in der Regel durch Vereinbarung von Gläubiger und Schuldner zur Sicherung einer persönlichen Forderung.
Grundsteuer
Sie richtet sich nach dem Einheitswert, der Grundsteuermesszahl und dem Hebesatz. Einheitswert und Steuermesszahl werden vom Finanzamt, der Hebesatz wird von der Gemeinde festgesetzt. Die Grundsteuer ist eine Realsteuer.
Hypothek
Dingliche Sicherung einer persönlichen Forderung an einem Grundstück. Die Hypothek ist abhängig, im Gegensatz zur Grundschuld, von der ihr zugrunde liegenden Forderung. Als Hypothek wird in der Umgangssprache jede mögliche Form der Baufinanzierung bezeichnet.
Instandhaltungsrücklage
Gehört beim Wohnungseigentum zur ordnungsgemäßen Verwaltung. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, sich an der Bildung einer finanziellen Rücklage zu beteiligen. Über die Höhe wird in der jährlichen Eigentümerversammlung entschieden.
Kubikmeterpreis
Kosten je Kubikmeter umbauten Raumes. Über ihn werden die reinen Baukosten ermittelt. Die Höhe wird im Wesentlichen durch die Ausstattung bestimmt.
Lageplan
Er ist die zeichnerische Darstellung auf einem katasteramtlichen Grundstücksplan. Der Lageplan wird beim Katasteramt geführt.
Liegenschaftskataster
Beim Katasteramt werden sämtliche Bodenflächen in einem vermessungstechnischen Verzeichnis geführt. Es enthält die tatsächlichen Verhältnisse (Lage, Größe, Nutzungsart) der Grundstücke. Es umfasst das Flurbuch (alle Flurstücke eines Gebietes in numerischer Reihenfolge), das Liegenschaftsbuch (Angaben über Eigentümer und Flurstücke), ein Namensverzeichnis aller Grundstückseigentümer und Erbauberechtigten sowie das Katasterkartenwerk.
Löschungsbewilligung
Öffentlich beglaubigte Erklärung des Berechtigten, dass er der Löschung eines zu seinen Gunsten im Grundbuch eingetragenen Rechts zustimmt.
Löschungsvormerkung
Eintragung im Grundbuch, mit dem ein Berechtigter seinen Anspruch gegen den Grundstückseigentümer auf Löschung einer Eigentümergrundschuld oder Hypothek absichern kann. Er erreicht damit z.B., dass ein ihm zustehendes Grundpfandrecht im Rang vorrückt.
Mietkaution
Dient dem Vermieter als Sicherheit (zwei bis drei Monatsmieten oder Bankbürgschaft) für ev. Mietrückstand oder vereinbarte aber nicht oder schlecht ausgeführte Schönheitsreparaturen beim Auszug. Sie ist verzinslich anzulegen und bei Beendigung des Mietverhältnisses, sofern keinerlei Ansprüche mehr bestehen, mit den er- wirtschafteten Zinsen an den Mieter zurückzuzahlen.
Mietspiegel
Beinhaltet eine Bestandsaufnahme der örtlichen Mietsituation und enthält festgestellte Durchschnittsmieten, bestimmt nach Lagen, Gebäudearten sowie deren Ausstattung. Er soll Mieter und Vermieter als Entscheidungshilfe dienen. Auch wird er von Gericht und Finanzamt herangezogen.
Mietvertrag
Bedarf grundsätzlich der Schriftform. Wesentliche Punkte sind: Mietgegenstand, Zeitdauer der Vermietung, Höhe der Miete, Zeitpunkt der Zahlung, Schönheitsreparaturen, Nebenkosten, Kündigung und Hausordnung.
Notar
Unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und unparteiischer Betreuer der Vertragsparteien. Er ist kein Interessensvertreter. Er hat Prüfungs- und Belehrungspflichten, insbesondere hinsichtlich der rechtlichen Tragweite eines Geschäftes.
Notaranderkonto
Treuhandkonto eines Notars zur Verwahrung von fremdem Geld, z.B. eines Immobilienkäufers. Er bietet größtmögliche Sicherheit für die Abwicklung. Der Käufer kann sein Geld nicht verlieren, ohne lastenfreies Eigentum zu erhalten. Der Verkäufer kann sein Eigentum nicht verlieren, ohne den vollen Kaufpreis zu erhalten.
Öffentliche Lasten
Hierzu zählen Grundsteuer, Erschließungskosten, Baulasten usw.
Option
Begründet das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen durch eigene einseitige Erklärung ein Grundstück zu erwerben. Es bedarf der notariellen Beurkundung.
Räumungsklage
Eine auf Räumung von Wohnung oder Haus gerichtete Klage nach der Beendigung des Mietverhältnisses. Bei Erfolg der Klage kann eine Räumungsfrist von maximal einem Jahr bewilligt werden, u.U. können auch weitere Verzögerungen eintreten.
Rang im Grundbuch
Die im Grundbuch eingetragenen Rechte sind nicht gleichberechtigt. Sie stehen zu- einander in einem Rangverhältnis, was wesentliche Bedeutung z.B. bei einer Zwangsversteigerung hat. Die im Rang nachfolgenden Rechte werden erst nach vollem Ausgleich des vorgehenden Rechtes befriedigt. Bei Rechten in derselben Abteilung des Grundbuches, bestimmt sich der Rang nach der Reihenfolge der Eintragung.
Sachwertverfahren
Dient zur Ermittlung von Immobilienwerten. Hierbei wird maßgeblich der Grundstückswert, der Gebäudewert und der Wert der Außenanlagen, abzüglich der Altersabschreibung berücksichtigt.
Teileigentum
Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung des Miteigentumsanteil an dem Gemeinschaftseigentum z.B. Garagen.
Teilungserklärung
Notarielle Erklärung, ein Grundstück in Wohnungs- bzw. Teileigentum zu teilen.
Treuhandauftrag
Danach wird dem Notar oder einem Kreditinstitut Geld zu treuen Händen mit der Auflage überwiesen, darüber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zu verfügen. Hierbei werden die Interessen des Verkäufers und des Käufers gleichermaßen berücksichtigt.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Wird vom Finanzamt dann erteilt, wenn die Grunderwerbssteuer bezahlt ist. Ist eine der Voraussetzungen für die Eintragung des Eigentümerwechsels im Grundbuch.
Verkehrswert
Der Wert eines Grundstückes oder Gebäudes, der im Verkaufsfalle zu erzielen ist.
Vorfälligkeitsentschädigung
Gebühr der Banken, bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens innerhalb der Zinsfestschreibungsfrist.
Wohnrecht
Recht auf Nutzung einer Wohnung ohne Eigentümer zu sein. Wird im Grundbuch eingetragen.
Wohnungseigentum
Ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit den Anteilen am gemeinschaftlichen Eigentum. Wohnungseigentum ist die rechtliche Bezeichnung für die Eigentumswohnung.
Zinsfestschreibung
Ist der Zeitraum, in dem die Konditionen für die Finanzierung festgeschrieben sind. Sie können sehr unterschiedlich sein und reichen von einem flexiblen Zinssatz bis zur Festschreibung über die gesamte Laufzeit des Kredites.
Zwangsversteigerung
Wird durch das Amtsgericht angeordnet. In der Regel auf Antrag eines im Grundbuch abgesicherten Gläubigers, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
